Bußgeldangelegenheiten

Spezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht

Mobilität bestimmt unser Leben – fast jeder ist auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, so dass Einschränkungen durch ein Fahrverbot besonders hart in den persönlichen Alltag eingreifen.
Daneben sind die Geldbußen selbst auch nicht immer mit „links“ zu bezahlen.

Jedes Bußgeld ab 60 € zieht zudem einen Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg nach sich. Ab einer gewissen Anzahl an Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis (8 Punkte) sowie kostenpflichtige Hinweise der Führerscheinbehörde und ebenso kostenpflichtige Schulungen. Punkte haben die Neigung sich zu sammeln, sobald der erste Eintrag erfolgt ist. Daher sollte man konsequent von Anfang an jeden Eintrag zu verhindern suchen! Dies erfordert einen fachkompetenten Rechtsanwalt, der zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingeschaltet wird.

D.h. sobald Sie einen Anhörungsbogen (Umschlag unbedingt aufheben!) erhalten haben, sollten Sie rechtskundigen Rat suchen und zwar   b e v o r   Sie Angaben gegenüber irgendeiner Behörde machen. Egal, ob Ihnen

  • ein Geschwindigkeitsverstoß
  • eine Trunkenheitsfahrt
  • eine Fahrt unter Drogen- /Medikamenteneinfluss
  • ein Rotlichtverstoss
  • oder „nur“ ein Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht vorgeworfen wird, vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.

Nur ein erfahrener Verkehrsanwalt kann die formalen Fehler der Behörden erkennen, die Bescheide unwirksam machen und kennt die Fehlerquellen z.B. bei Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungsanlagen oder Abstandsmessungen. Daneben erhält von Gesetzes wegen (§§ 147 StPO, 47 OWiG) nur ein Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte.

Auch wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie sich selbst verteidigen können – erfahrungsgemäß ist man selbst immer sein schlechtester Verteidiger.