Verkehrsrecht

Spezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht

Jeder Verkehrsteilnehmer, sei es als Pkw-Führer, Pkw-Insasse, Motorradfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, kann schnell in einen Unfall verwickelt werden. Statistisch gesehen trifft es jeden Autofahrer alle 5 Jahre!

Der Umfang der erforderlichen Tätigkeit, um den Schaden zu regulieren und -sofern überhaupt möglich- den Ursprungszustand auch nur annähernd wiederherzustellen, wird von Laien häufig unterschätzt.

Hierzu rechnet neben der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem gegnerischen Versicherer auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem privaten Unfallversicherer nach einem Verkehrsunfall. Ebenso zählen hierher auch die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche von Unfallgegnern, die letztlich zur Höherstufung im Rahmen der eigenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung führen können.

Gerade in Verkehrsunfallsachen können durch genaue Kenntnis der Rechtslage Beträge realisiert werden, die ohne Anwalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gezahlt worden wären. Ganz abgesehen davon, dass der Rechtsanwalt den gesamten „Papierkrieg“ mit der Versicherung des Unfallgegners übernimmt. Allein durch den Umfang des „Papierkriegs“ neigen Laien dazu, sich mit dem 1. oder 2. Regulierungsangebot der gegnerischen Versicherung zufriedenzugeben, obwohl ihnen rechtlich gesehen mehr zustehen würde.

Nebenschauplatz (aus Laiensicht) eines Unfalls ist dann häufig auch ein Bußgeld- oder strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Auswirkungen dieser Verfahren auf das weitere Leben können gravierend sein. Dennoch steht für den Laien regelmäßig die Unfallregulierung im Vordergrund.

Die Hinzuziehung eines qualifizierten Anwalts stellt sicher, dass Sie keine bösen Überraschungen erleben, wie Fahrverbot oder Führerscheinentzug.