Strafverteidigung

Spezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht

Strafverteidigung heißt Interessenvertretung gegenüber staatlichen Stellen (insbesondere Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht), sobald Ihnen die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird.
Ganz allgemein gilt Folgendes:

  • Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter zu einer Vernehmung erhalten haben

oder

  • wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben,

dann sollten Sie sich in jedem Fall beraten lassen, bevor Sie gegenüber der Polizei oder anderen Stellen Angaben machen. Auch und gerade dann, wenn Sie der Meinung sind, Sie sind unschuldig und auch dann, dass Sie tatsächlich einen Fehler begangen haben.
Fehler, die ganz am Anfang gemacht werden, können nur sehr schwer wieder beseitig werden.

Machen Sie ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt als Beschuldigter gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache. Die von Ihnen getätigten Äußerungen können und werden Ihnen später zu Ihren Lasten entgegen gehalten werden. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, außer Ihren persönlichen Daten (Übergabe des Personalausweises reicht völlig aus!) Angaben gegenüber der Polizei zu machen – auch wenn dies durch manche Polizisten durchaus anders gesehen und vermittelt wird. Einlassungen zur Sache können auch ohne Nachteile zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden. Ob dies in Ihrem Fall überhaupt Sinn macht, wird anhand der erfolgten Akteneinsicht mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch erörtert.

Im Bereich des Strafrechts vertrete ich Sie vor den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland bei Vorwürfen aus dem

Auch in Revisions– und Wiederaufnahmeverfahren übernehme ich Ihre Verteidigung. Daneben stehe ich Ihnen bei Bußgeldsachen mit meiner Erfahrung zur Verfügung. Auch bei Fragen im Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzugsrecht finden Sie kompetente Auskunft.

Die Kosten für die Strafverteidigung fallen je nach Arbeitsaufwand und Umfang des Strafprozesses aus. Für ein Beratungsgespräch sind in der Regel zwischen 150,00 € und 200,00 € netto zu veranschlagen. Eine Beratung macht aus meiner Sicht erst nach erfolgter Akteneinsicht Sinn. Die Kosten für die Akteneinsicht sind in diesem Betrag bereits enthalten. Fotokopiekosten fallen zusätzlich an. Erst nach Akteneinsicht kann beurteilt werden, wie hoch die Kosten für die Strafverteidigung voraussichtlich ausfallen werden.

Sofern Sie lediglich einen einfachen Rat ohne Akteneinsicht wünschen, belaufen sich die Kosten hierfür auf 50,00 € netto zzgl. MwSt.

Speziell in Umfangsachen (in der Regel Wirtschaftssachen und Steuerstrafsachen) reichen die gesetzlichen Gebühren nicht aus, um als Anwalt kostendeckend zu arbeiten. Hier wird normalerweise eine Vergütungsvereinbarung auf Basis eines Stundenhonorars abgeschlossen werden.

Für Revisions-, Wiederaufnahme-, Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsverfahren gelten jeweils unterschiedliche Kostenansätze. Fragen Sie in solchen Fällen unverbindlich an!